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Kleinklassen an Grund- und Hauptschulen
im Bereich des
Staatlichen Schulamtes Sindelfingen
Stand: 15.9.1996
Staatliches Schulamt Sindelfingen
Jahrgangsübergreifende "Kleine Klassen"
an Grund- und Hauptschulen Eine besonders schwierige erzieherische
Situation bei einzelnen Schülern erfordert außergewöhnliche
Maßnahmen. Eine solche Maßnahme kann die Bildung einer
jahrgangsübergreifenden besonders "Kleinen Klasse"
sein.
Für die Bildung solcher Klassen und die Aufnahme von Schülern
in eine "Kleine Klasse" ist folgendes zu beachten:
1. Bildung einer Jahrgangsübergreifenden
"Kleinen Klasse"
Bei Bedarf kann eine jahrgangsübergreifende "Kleine Klasse"
an einer Schule gebildet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben
sind:
Zustimmung der Gremien der Standort-Schule zur "Kleinen Klasse"
und
Bereitschaft der Schulträger, die Schülerbeförderungskosten
zu übernehmen.
2. Aufnahme von Schülern
in die "Kleine Klasse"
Aufgenommen werden können
erziehungsschwierige Schüler von Grund- und Hauptschulen (die
nicht älter als 13 Jahre sein sollen) aus dem Einzugsgebiet der
Schule, an der die "Kleine Klasse gebildet ist und auch von anderen
Schulen auf Antrag der Erziehungsberechtigten.
Der Aufnahme in die "Kleine Klasse" müssen deutlich
erkennbare Bemühungen der Schule und des Elternhauses vorausgegangen
sein, den Schüler in der ursprünglichen Klasse zu fördern:
Hierzu hat der Klassenlehrer in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,
mit dem Beratungslehrer oder dem Kooperationslehrer geeignete Hilfen
für den Schüler zu suchen und anzubieten oder Hilfsangebote
zu vermitteln (Hilfen vom Jugendamt, von Bildungsberatungsstellen,
medizinisch-therapeutische Angebote).
Die Klassenkonferenz berät über die Fördermaßnahmen
unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten. Für den Schüler
ist von allen Beteiligten gemeinsam nach einer Lösung der bestehenden
Probleme zu suchen.
Erst wenn diese Hilfen wenig oder keine wesentliche Besserung der
pädagogischen Situation bringen kann die Klassenkonferenz beschließen,
dass eine vorübergehende Beschulung des Schülers in der
"Kleinen Klasse" notwendig und wünschenswert ist.
Die Erziehungsberechtigten können dann beim Schulleiter den Aufnahmeantrag
stellen. Bei Schülern, die nicht im Einzugsgebiet der Standort-Schule
wohnen, ist der Antrag über die Schule an das Staatliche Schulamt
zu richten. Solche Anträge müssen mit einer Stellungnahme
der Schule versehen sein. In dieser Stellungnahme hat die Schule zu
berichten über die bisher getroffenen Maßnahmen im pädagogisch-erzieherischen
und formal-rechtlichen Bereich.
Einer Aufnahme durch den Schulleiter/das Staatliche Schulamt kann
nur stattgegeben werden, wenn die begründete Aussicht besteht,
dass durch den Besuch dieser "Kleinen Klasse" die Lern-
und Verhaltensprobleme des Schülers aufgearbeitet werden können.
3. Arbeitsweise der "Kleinen
Klasse"
In der "Kleinen Klasse"
können bis ca. 10 Schüler unterrichtet werden. Die Klasse
arbeitet nach dem Bildungsplan der Grund- und Hauptschule und dem
der Schule für Erziehungshilfe. Die Ausgestaltung des pädagogischen
und inhaltlichen Konzeptes der Klasse liegt bei der jeweiligen Schule
in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und in Zusammenarbeit mit der
Arbeitsstelle Kooperation. Hierbei steht die individuelle pädagogische
und soziale Situation des einzelnen Schülers im Mittelpunkt.
Zwischen der Schule, dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten
werden eindeutige (schriftliche) Absprachen getroffen über den
Schulbesuch und über individuelle Zielvorgaben an den Schüler,
an die Erziehungs- berechtigten, die Schule und die Sozialarbeit.
4. Dauer der Maßnahme,
Rückschulung
Der Schüler soll die "Kleine Klasse" in der Regel bis
zu zwei Jahre besuchen. Während dieser Zeit wird eine Integration
in einer geeigneten Regelklasse vorbereitet und angebahnt; das erfolgt
schrittweise und individuell angepasst. Über die Rückführung
in die Regelklasse entscheidet der Schulleiter. Sofern das Staatliche
Schulamt über die Aufnahme entscheidet, wird die Dauer der Maßnahme
in dem Bescheid festgelegt. März 1997
Seit dem Schuljahr 1996/97 wurden an der Eduard-Mörike-Grundschule
in Böblingen für Grundschüler und an der Hauptschule
am Klostergarten in Sindelfingen für Hauptschüler je eine
Kleine Klasse eingerichtet. Diese beiden Kleinen Klassen werden unterstützt
durch die Mitarbeit je einer sozialpädagogischen Kraft mit halber
Anstellung.
Zur Aufnahmebedingung gehört die vertragliche Vereinbarung der
Eltern, mit Klassenlehrer und Sozialpädagogen zusammenzuarbeiten.
Der Schüler, die Schülerin schließt ebenfalls einen
Vertrag mit der Schule, in der er seine Erwartungen an die Schule
und seine persönlichen Ziele formuliert.
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