KLEINKLASSE    
 
 
 
Kleinklassen an Grund- und Hauptschulen im Bereich des
Staatlichen Schulamtes Sindelfingen

Stand: 15.9.1996
Staatliches Schulamt Sindelfingen

Jahrgangsübergreifende "Kleine Klassen" an Grund- und Hauptschulen Eine besonders schwierige erzieherische Situation bei einzelnen Schülern erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Eine solche Maßnahme kann die Bildung einer jahrgangsübergreifenden besonders "Kleinen Klasse" sein.

Für die Bildung solcher Klassen und die Aufnahme von Schülern in eine "Kleine Klasse" ist folgendes zu beachten:


1. Bildung einer Jahrgangsübergreifenden "Kleinen Klasse"
      Bei Bedarf kann eine jahrgangsübergreifende "Kleine Klasse" an einer Schule gebildet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Zustimmung der Gremien der Standort-Schule zur "Kleinen Klasse" und
Bereitschaft der Schulträger, die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen.


2. Aufnahme von Schülern in die "Kleine Klasse"
      Aufgenommen werden können erziehungsschwierige Schüler von Grund- und Hauptschulen (die nicht älter als 13 Jahre sein sollen) aus dem Einzugsgebiet der Schule, an der die "Kleine Klasse gebildet ist und auch von anderen Schulen auf Antrag der Erziehungsberechtigten.

Der Aufnahme in die "Kleine Klasse" müssen deutlich erkennbare Bemühungen der Schule und des Elternhauses vorausgegangen sein, den Schüler in der ursprünglichen Klasse zu fördern:
Hierzu hat der Klassenlehrer in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, mit dem Beratungslehrer oder dem Kooperationslehrer geeignete Hilfen für den Schüler zu suchen und anzubieten oder Hilfsangebote zu vermitteln (Hilfen vom Jugendamt, von Bildungsberatungsstellen, medizinisch-therapeutische Angebote).

Die Klassenkonferenz berät über die Fördermaßnahmen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten. Für den Schüler ist von allen Beteiligten gemeinsam nach einer Lösung der bestehenden Probleme zu suchen.

Erst wenn diese Hilfen wenig oder keine wesentliche Besserung der pädagogischen Situation bringen kann die Klassenkonferenz beschließen, dass eine vorübergehende Beschulung des Schülers in der "Kleinen Klasse" notwendig und wünschenswert ist.

Die Erziehungsberechtigten können dann beim Schulleiter den Aufnahmeantrag stellen. Bei Schülern, die nicht im Einzugsgebiet der Standort-Schule wohnen, ist der Antrag über die Schule an das Staatliche Schulamt zu richten. Solche Anträge müssen mit einer Stellungnahme der Schule versehen sein. In dieser Stellungnahme hat die Schule zu berichten über die bisher getroffenen Maßnahmen im pädagogisch-erzieherischen und formal-rechtlichen Bereich.

Einer Aufnahme durch den Schulleiter/das Staatliche Schulamt kann nur stattgegeben werden, wenn die begründete Aussicht besteht, dass durch den Besuch dieser "Kleinen Klasse" die Lern- und Verhaltensprobleme des Schülers aufgearbeitet werden können.


3. Arbeitsweise der "Kleinen Klasse"
      In der "Kleinen Klasse" können bis ca. 10 Schüler unterrichtet werden. Die Klasse arbeitet nach dem Bildungsplan der Grund- und Hauptschule und dem der Schule für Erziehungshilfe. Die Ausgestaltung des pädagogischen und inhaltlichen Konzeptes der Klasse liegt bei der jeweiligen Schule in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Kooperation. Hierbei steht die individuelle pädagogische und soziale Situation des einzelnen Schülers im Mittelpunkt.

Zwischen der Schule, dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten werden eindeutige (schriftliche) Absprachen getroffen über den Schulbesuch und über individuelle Zielvorgaben an den Schüler, an die Erziehungs- berechtigten, die Schule und die Sozialarbeit.


4. Dauer der Maßnahme, Rückschulung
      Der Schüler soll die "Kleine Klasse" in der Regel bis zu zwei Jahre besuchen. Während dieser Zeit wird eine Integration in einer geeigneten Regelklasse vorbereitet und angebahnt; das erfolgt schrittweise und individuell angepasst. Über die Rückführung in die Regelklasse entscheidet der Schulleiter. Sofern das Staatliche Schulamt über die Aufnahme entscheidet, wird die Dauer der Maßnahme in dem Bescheid festgelegt. März 1997


      Seit dem Schuljahr 1996/97 wurden an der Eduard-Mörike-Grundschule in Böblingen für Grundschüler und an der Hauptschule am Klostergarten in Sindelfingen für Hauptschüler je eine Kleine Klasse eingerichtet. Diese beiden Kleinen Klassen werden unterstützt durch die Mitarbeit je einer sozialpädagogischen Kraft mit halber Anstellung.
Zur Aufnahmebedingung gehört die vertragliche Vereinbarung der Eltern, mit Klassenlehrer und Sozialpädagogen zusammenzuarbeiten.
Der Schüler, die Schülerin schließt ebenfalls einen Vertrag mit der Schule, in der er seine Erwartungen an die Schule und seine persönlichen Ziele formuliert.

 
 
Design und Ausführung: Petra Nissler